Kompetent und praxisnah an Arbeitsgerichtsverfahren mitwirken
Ein Seminar aus der Kategorie "Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" bzk-0130-252012.–13.05.2025
€ 30,00
offen
SBFG
Vor Arbeitsgerichten werden (hauptsächlich) Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhandelt, die aus dem Arbeitsverhältnis oder aus Mitbestimmungstatbeständen resultieren.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in besonderem Maße darauf angewiesen, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter ihre Kenntnisse von der Arbeitswelt und ihre allgemeine Lebenserfahrung in das gerichtliche Verfahren einbringen und auf diese Weise zu einer besseren Rechtsfindung und einem gesteigerten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte beitragen.
Daher sind die Kammern mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt: jeweils einer von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie sind also nicht nur beratend tätig, sondern entscheiden gleichberechtigt mit.
Das Seminar vermittelt das entsprechende Grundlagenwissen, damit die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ihrer wichtigen Aufgabe, die sie im Rahmen eines Ehrenamtes übernommen haben, auch gerecht werden können. Mit Beispielen aus der Praxis wird in diesem Seminar anschaulich vermittelt, wie Verfahren vor den Arbeitsgerichten ablaufen, welche Spielregeln zu beachten sind und an welchen Stellen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem Praxiswissen an Entscheidungen mitwirken können.
Das Seminar vermittelt den Aufbau und die rechtlichen Grundlagen der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere werden die Rechtsstellung und die Rolle der ehrenamtlichen Richter beleuchtet. Die Teilnehmenden werden für ihr Ehrenamt als ehrenamtlicher Richter qualifiziert, sie lernen ihre Rechte und Pflichten kennen. Zusätzlich wird ihnen praxisorientiert vermittelt, wie sie kompetent im Arbeitsgerichtsverfahren mitwirken können.
Das Seminar richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit berufen wurden.
Ganztagesseminar.
Beginn: jeweils um 9 Uhr, Ende: 17 Uhr.