Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Der digitale Wandel findet inzwischen an allen Arbeitsplätzen statt und verändert sie gravierend und nachhaltig. Heute werden die Weichen gestellt, wie wir morgen arbeiten werden.
Gute Arbeit wird aber nur dann entstehen, wenn der Wandel nicht über die Köpfe der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen hinweg geschieht, sondern mitbestimmt wird. Die Pandemie hat allerdings auch gezeigt, dass es nicht reicht, über Digitalisierung zu reden. Durchdachtes und verantwortungsvolles Handeln ist erforderlich von Arbeitgebern und Interessenvertretungen. Im Seminar wird gezeigt, woran gedacht werden muss, um den Wandel erfolgreich zu gestalten, und welche Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte hierbei zu beachten sind.
ES GEHT UM DIE FRAGEN:
Was versteht man unter dem Begriff Transformation?
Welche Handlungsfelder entstehen für Interessenvertretungen?
Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung?
Wie lassen sich die Arbeitsbedingungen positiv gestalten?
Wie kann man als Interessenvertretung das Thema Transformation dauerhaft und effektiv handhaben?
Wie lässt sich mit Hilfe der Mitbestimmung „Gute Arbeit“ gestalten?
Das Seminar bietet einen Einblick in das Thema digitale Transformation mit den entsprechenden Hintergründen und zeigt Gestaltungs- und Handlungsfelder für eine moderne Gremienarbeit.