Die Landesregierung hat im Mai 2024 das saarländische Bildungs- und Freistellungsgesetz (SBFG) novelliert. Das ist ein wichtiger Schritt zur Etablierung einer echten Weiterbildungskultur im Saarland. Der Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung besteht für Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit.
Dies hat die Arbeitskammer zum Anlass genommen, das Thema in einer Sonderausgabe aufzugreifen. Sie können die Ausgabe online lesen und herunterladen.