Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld für betriebliche Interessenvertreter

Neueste Rechtsprechung und Fallbearbeitung

Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik"

bzk-0249-2547
Termin

19.–20.11.2025

Teilnahmegebühr

€ 495,00

Status

offen

Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Personalratsmitglieder
Freistellung

§ 37,6 BetrVG
§ 45,5 SPersVG
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
§ 54,1 BPersVG

Referentin
Inhaltsbeschreibung

Arbeitgeber haben bei Schwangerschaft und Stillzeit wichtige Mutterschutzgesetz-Regelungen umzusetzen. Den Beschäftigten stehen bei Elternzeit große Gestaltungsspielräume zu, bis hin zur vorzeitigen Beendigung wegen erneuten Mutterschutzes. Auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit wurde ausgeweitet.

Das Seminar richtet sich an betriebliche Interessenvertreter, da diese bei auftretenden Fragen häufig die erste Anlaufstelle der Beschäftigten sind. Den Teilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Anwendung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vermittelt. Sie werden in die Lage versetzt, den ratsuchenden Beschäftigten die besten Lösungen vorzuschlagen und sie angemessen zu beraten.

DAS SEMINAR BESCHÄFTIGT SICH INSBESONDERE MIT FOLGENDEN SCHWERPUNKTTHEMEN:

  • Grundlagen des Mutterschutzes
  • Grundlagen der Elternzeit
  • Grundlagen des Elterngeldes
  • Berechnung verschiedener Bestandteile (Mutterschutzlohn, Elterngeld)
  • Tipps und Kniffe bei schwierigen Konstellationen
Weitere Informationen

Ganztagesseminar
Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr


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