Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung ist das wichtigste Mitbestimmungsinstrument. Durch die Vereinbarung werden unmittelbare und zwingende betriebliche Rechtsnormen geschaffen. Umso wichtiger ist es, dass die Interessenvertretung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung ebenso wie bei der Verhandlung und Umsetzungskontrolle einer Vereinbarung mit Sorgfalt und Sachverstand vorgeht.
Das Seminar behandelt die Fragen:
Welche gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Wie lassen sich erzwingbare Vereinbarungen, freiwillige Vereinbarungen und Regelungsabreden unterscheiden?
In welchem Verhältnis steht die Vereinbarung zum Arbeits- und zum Tarifvertrag?
Welche formalen Anforderungen müssen eingehalten werden?
Welche Orientierungen gibt die Rechtsprechung?
Welche Bausteine sollte eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung haben?
Wie sollten sinnvolle Regelungen formuliert werden?
Wie gestaltet sich die Verhandlung?
In dem Seminar werden Grundlagen- und Praxiswissen für die Ausarbeitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen erarbeitet und auf Beispiele angewandt.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar Seminarbeginn jeweils 9.00 Uhr, Seminarende 17.00 Uhr