Frühzeitig die Weichen für ein sicheres und gesundes Arbeitsleben stellen
Ein Seminar aus der Kategorie "Jugend- und Berufsbildung" bzk-0255-2528
Termin
07.–08.07.2025
Teilnahmegebühr
€ 465,00
Status
offen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Jugend- und Auszubildendenvertreter
Freistellung
§ 37,6 BetrVG § 45,5 SPersVG § 54,1 BPersVG
§ 37,6 BetrVG
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Inhaltsbeschreibung
Krank ist man nicht freiwillig und auch nicht gerne. Je nach Einschränkung und der jeweiligen Arbeitsumgebung fällt einem der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schwieriger oder eine dauerhafte Weiterbeschäftigung ist ohne Anpassungen nicht mehr möglich.
Der Gesetzgeber hat 2004 im Sozialgesetzbuch IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verankert, um eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.
Besonders für junge Beschäftigte, Auszubildende und dual Studierende ist es wichtig, präventiv die Weichen für ein sicheres und gesundes Arbeitsleben zu stellen. BEM ist dafür ein hilfreiches Instrument, wenn es von allen Akteuren richtig angewendet wird. Die Interessensvertretungen haben hierbei Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.
Inhalte des Seminars
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Rechtliche Grundlagen
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Das BEM-Verfahren und die Akteure
Die Rolle der JAV
Gesprächsführung
Regelungspunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung