Unbeschadet des Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied und jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen (in der ersten Amtsperiode: 4 Wochen) für Schulungsveranstaltungen, die als geeignet anerkannt sind. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
Der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin sind in angemessenem Umfang Gelegenheit zur Fortbildung, insbesondere im Gleichstellungsrecht und in Fragen des öffentlichen Dienst-, Personalvertretungs-, Organisations- und Haushaltsrechts, zu geben. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
„Vorbeugen ist besser als heilen“ – bereits hinter dieser alten Redewendung verbirgt sich das Wissen um die Bedeutung der Prävention, der gerade auch im Arbeitsalltag eine immer größere Bedeutung zukommt. Dabei ist es das Ziel, Risiken und schädliche Folgen zu verhindern, zu vermindern und falls erforderlich, rechtzeitig Hilfe anzubieten. Deshalb werden betriebliche Interessenvertretungen, aber auch Führungskräfte oft erste Ansprechpartner im Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz – allzu oft ohne Erfahrung in dieser Thematik.
Für die Suchtprävention gilt, dass sie so früh wie möglich beginnen sollte. Damit handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine Querschnittsaufgabe, die nur gelingt, wenn sich viele daran beteiligen.
Das Seminar vermittelt Informationen und Wissen über die Entstehung von Suchterkrankungen und wie sie erkannt werden können. Gemeinsam besprechen wir, wie ein Zugang zu den Betroffenen gelingen kann und mit welchen Gesprächstechniken ein gelingender Erstkontakt möglich ist. Die Entwicklung von Handlungskompetenzen für die eigene Person, das eigene Umfeld und darüber hinaus die betrieblichen Suchtpräventionsprogramme stehen im Fokus. Erprobte Konzepte aus der Praxis werden vorgestellt. Erfahrungsangebote für die Teilnehmenden ergänzen das Programm.
THEMEN DES SEMINARS SIND:
Gibt es einen „gesunden“ Umgang mit Alltagsdrogen?
Zielfelder der Prävention im Alltag: Tabak, Alkohol, zustandsverändernde Medikamente, Cannabis, illegale Drogen und potenziell süchtige Verhaltensweisen (Essen, Spielen, Medienkonsum und Kaufen)
Eigene Verhaltensmuster erkennen, reflektieren und verändern
Informationen zu erprobten Konzepten der Suchtprävention
Suchtprävention im betrieblichen Alltag
Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte
Wie gelingen der Umgang und ein Gespräch mit ersten Ahnungen und Verhaltensauffälligkeiten?
Gesprächstechnik für das Führen schwieriger Gespräche