Den Bildungsanspruch des Betriebsrates planen und durchsetzen
Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps zur Weiterbildung von Betriebsratsmitgliedern und -gremien
Ein Seminar aus der Kategorie "Mitbestimmung" bzk-0091-2515
Termin
08.04.2025
Teilnahmegebühr
€ 335,00
Status
offen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Betriebsratsmitglieder
Freistellung
§ 37,6 BetrVG
§ 37,6 BetrVG
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Rahmenbedingungen, unter denen sie stattfindet, werden schwieriger und die Herausforderungen an die gewählten Interessenvertreter durch eine sich verändernde Arbeitsgesellschaft nehmen zu. Um als Betriebsrat erfolgreich die Interessen der Beschäftigten vertreten zu können, ist es unverzichtbar, sich regelmäßig weiter zu qualifizieren.
Der Gesetzgeber hat dem Betriebsratsgremium und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern hierzu Freistellungsmöglichkeiten eingeräumt und dem Arbeitgeber aufgetragen, bei bestimmten Schulungen auch die Schulungskosten zu übernehmen. Viele Fragen hinsichtlich des Schulungsanspruches für Betriebsräte ergeben sich dabei nicht aus dem reinen Gesetzestext, sondern wurden in den letzten Jahrzehnten durch die Rechtsprechung der obersten Arbeitsgerichte entwickelt.
Das Seminar vermittelt in diesem Zusammenhang folgende Inhalte:
Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen nach § 37,6 und § 37,7 BetrVG,
Grundlageninformationen zur Teilnahme an Schulungen nach § 37,6 BetrVG (u.a.: Erforderlichkeit, Schulungsinhalte, Grundlagenseminare/Spezialseminare, Dauer von Veranstaltungen, Auswahl der Schulungsteilnehmer, Beurteilungsspielraum des Betriebsrates, Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern, Kostenübernahme durch den Arbeitgeber),
Grundlageninformationen zur Teilnahme an Schulungen nach § 37,7 BetrVG (u.a. Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, Umfang des Freistellungsanspruches, geeignete Seminare und Schulungsthemen nach § 37,7 BetrVG),
Durchsetzung des Bildungsanspruches, (u.a.: Ordnungsgemäße Beschlussfassung, Unterrichtung des Arbeitgebers, Umgang mit möglichen Einwänden des Arbeitgebers),
Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zum Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern.
Bildungsplanung im Betriebsratsgremium.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar. Seminarbeginn jeweils 9.00 Uhr. Seminarende: 17.00 Uhr.