Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Flexi-Konten, Voll-Konti-Schicht, Funktionszeiten, Verlängerung der Arbeitszeit, ungleichmäßige Verteilung, Arbeit auf Abruf, Vertrauensarbeitszeit, Selbstorganisation, Agile Arbeit, Homeoffice und Mobiles Arbeiten, Erreichbarkeit und Entgrenzung – die Arbeitswelt ist durch viele, zum Teil gegenläufige Arbeitszeittrends gekennzeichnet. Dies gilt erst recht unter der Perspektive der Digitalisierung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss zu jeder Zeit mitgedacht und aktiv gestaltet werden.
Im Seminar sollen aktuelle Trends und deren Auswirkung auf die Gesundheit am Arbeitsplatz erörtert werden. Wie kann Arbeitszeit möglichst gesund gestaltet werden? Mit einfachen Workouts und alltäglichen Übungen werden wir zudem beispielhaft und aktiv an der Fitness der Teilnehmenden arbeiten.
ES GEHT UM DIE FRAGEN:
Was sind Kriterien für eine menschengerechte, sozialverträgliche Arbeitszeitgestaltung?
Welche Chancen und Risiken sind mit aktuellen Arbeitszeitentwicklungen verbunden?
Welche Einflussmöglichkeiten hat das Gremium?
Wie können gesundheitsfördernde Maßnahmen in den betrieblichen oder behördlichen Alltag implementiert werden?
Wie lassen sich Gefährdungen aus der Arbeitszeit analysieren?
Was sagt die aktuelle Rechtsprechung und welche Orientierung bietet diese?
Was sind Eckpunkte für eine betriebliche oder behördliche Regelung?
Das Seminar beleuchtet die aktuelle Arbeitszeitdebatte, behandelt Grundlagen, sensibilisiert auf gesundheitliche Belastungen von Arbeitszeit und eröffnet ausgewählte Gestaltungsfelder.
Hinweis: Das Tragen von Sportbekleidung wird für das gesamte Seminar empfohlen.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar. Beginn jeweils um 9 Uhr, Ende: 17 Uhr.