Aufbaumodul für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Personalräte
Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik" bzk-0143-252302.–04.06.2025
€ 795,00
offen
§ 45,5 SPersVG
§ 54,1 BPersVG
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
Frauenförderpläne sind wirksame Instrumente der Frauenförderung und unverzichtbare Bestandteile moderner Personalentwicklung. Der Frauenförderplan unterstützt hierbei mit konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen. Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch noch nicht in allen Bereichen erreicht. Ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung ist der Frauenförderplan, den jede Dienststelle für einen Zeitraum von vier Jahren zu erstellen hat (§ 7 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)).
Als Personalratsmitglieder, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte werden Sie täglich mit dem Frauenförderplan konfrontiert; er hat Einfluss auf viele wesentliche Bereiche einer Verwaltung, so bei Einstellungen, Höhergruppierungen und Weiterbildungen.
Frauenbeauftragte, Personalräte und Personalstellen müssen ihn in ihrer täglichen Arbeit heranziehen und vor allem seine Auswirkungen bei den einzelnen Maßnahmen mitdenken.
Gerade mit dem Frauenförderplan haben die Frauenbeauftragten und der Personalrat ein Instrument an der Hand, mit dem sie die
Stellung der Geschlechter in den Dienststellen beeinflussen können und ihre Mitbestimmungs- und/oder Mitwirkungsrechte gut umsetzen können.
Wir werden am Beispiel einer fiktiven Dienststelle erst die rechtlichen Grundlagen klären und anschließend anhand von Praxisbeispielen einen Frauenförderplan erarbeiten und auf Besonderheiten hinweisen.
Ganztagesseminar
Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr