Wenn es nicht weitergeht – die Einigungsstelle

Initiativrechte und ihre Durchsetzung

Ein Seminar aus der Kategorie "Seminare von BEST e.V."

bst-0050-2547
Termin

19.–20.11.2025

Teilnahmegebühr

€ 640,00

Status

offen

Veranstalter
BEST
Zielgruppen
  • Betriebs-/Personalräte
Freistellung

§ 37,6 BetrVG
§ 54,1 BPersVG
46,6 BPerVG

Inhaltsbeschreibung

Betriebs- und Personalräte haben umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einzubringen. Agieren ist besser als reagieren und jedes Mitbestimmungsrecht beinhaltet auch eine Verpflichtung der Interessensvertretung, sich im Sinne der Beschäftigten einzubringen, nicht nur im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was jedoch, wenn der Arbeitgeber oder die Dienststelle anderer Meinung ist? Die Einigungsstelle ist dann das Mittel der Wahl. Das Seminar vermittelt das Handwerkszeug, um Konflikte mit Hilfe eines Einigungsstellenverfahrens zu lösen.

Das Seminar behandelt die Themen:

  • Beteiligungsmöglichkeiten der Interessensvertretungen
  • Mitbestimmungsgegenstand
  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Besetzung der Einigungsstelle
  • Kosten
  • Einsetzen der Einigungsstelle
  • arbeitsgerichtliches Verfahren zum Einsetzen der Einigungsstelle
  • Verfahrensablauf
  • Wirkungen der Entscheidung
  • Anfechtungsmöglichkeit
  • weitere arbeitsgerichtliche Verfahren
  • strategische Ausrichtung
  • strukturiertes Vorgehen

Das praxisbezogene Seminar vermittelt Grundlagen über die rechtlichen Voraussetzungen eines Einigungsstellenverfahrens. Es beinhaltet lösungsorientierte Beispiele und zeigt auf, worauf Betriebs- und Personalräte unbedingt achten sollten.

Weitere Informationen

Ganztagesseminar

Beginn jeweils 9.00 Uhr, Ende 17.00 Uhr

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 19.10.2025.


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