Unbeschadet des Anspruchs nach § 37,6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied und jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung während seiner Amtszeit den Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen (in der ersten Amtsperiode: 4 Wochen) für Schulungsveranstaltungen, die als geeignet anerkannt sind. Die Seminarkosten hat der Teilnehmer zu tragen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in betriebliche Abläufe stellt Interessenvertretungen vor neue Herausforderungen und bietet Chancen. Um diesen Wandel aktiv und kompetent mitzugestalten, dient das Seminar als praxisorientierte Plattform.
Im Mittelpunkt des Seminars steht ein interaktives Planspiel, das reale Szenarien der KI-Implementierung im Unternehmen simuliert. Die Teilnehmenden schlüpfen in verschiedene Rollen und erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungen für die Einführung und den Umgang mit KI. Durch diese praxisnahe Methode wird gezeigt, wie man Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen und sich in Gestaltungsprozesse einbringen kann.
Das Planspiel behandelt Themen wie die Auswirkungen von KI auf Arbeitsplätze, Datenschutz, ethische Fragestellungen und die Weiterbildung der Belegschaft. Ziel des Seminars ist es, die Interessenvertretungen zu befähigen, fundierte und praxisorientierte Entscheidungen zu treffen.
DAS SEMINAR BEHANDELT DIE FRAGEN:
Welche neuen Herausforderungen und Chancen ergeben sich durch die Integration von KI in betriebliche Abläufe?
Wie können Interessenvertretungen den Wandel durch KI aktiv und kompetent mitgestalten?
Welche Strategien und Lösungen können im interaktiven Planspiel zur Einführung und zum Umgang mit KI entwickelt werden?
Wie können Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der KI-Implementierung effektiv nutzen?
Welche Handlungsoptionen gibt es, um die Interessen der Beschäftigten im Kontext von KI zu wahren?