Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Homeoffice und Mobiles Arbeiten einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz und der Betriebssicherung darstellen. Nun gilt es, die Weichen zu stellen, dass auch in der Zeit nach der Pandemie im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten gute und rechtsverbindliche Arbeitsverhältnisse entstehen, die nicht nur dem Arbeitgeber Vorteile bringen. Voraussetzung ist jedoch, dass Regelungen zu Zugang, Arbeitszeiterfassung, Erreichbarkeit, Ausstattung, Haftung und vielen anderen Dingen geregelt sind.
DAS SEMINAR BEHANDELT DIE FRAGEN:
Welche Formen mobilen Arbeitens gibt es?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es und was ist zukünftig zu beachten?
Welche Chancen und Risiken verbergen sich dahinter?
Was ist bei der Arbeitsplatzgestaltung zu beachten?
Welche Rechte haben die Mitarbeiter?
Was ist „gute“ mobile Arbeit?
Wie können Betriebs- und Personalräte gestaltend eingreifen?
Das Seminar zeigt Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen, was man wie regeln kann und muss.