Ein Seminar aus der Kategorie "Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" bzk-0150-2524
Termin
11.–13.06.2025
Teilnahmegebühr
€ 45,00
Status
Warteliste
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
SBFG-AZ
E4-3.2.2-K-02-0820
Freistellung
SBFG
SBFG
Im Saarland haben Beschäftigte, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören, jährlich einen Anspruch auf bis zu 5 Tage Freistellung für anerkannte Maßnahmen der beruflichen oder politischen Bildung sowie zur Weiterbildung im Ehrenamt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG). Ein entsprechender Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten für diese Zeit ohne Minderung des Entgeltes von der Arbeit freizustellen. Die Seminarkosten trägt der Beschäftigte.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz können Sie auf der AK-Website nachlesen: Bildungsfreistellung
Jeder kennt diese Situationen: rassistische, frauenfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen in der Öffentlichkeit und im privaten Rahmen.
Meist ist man in solchen Situationen unsicher, wie man als Kollegin, Trainer, Familienmitglied, Sportsfreundin oder einfach nur Anwesender handeln soll.
Wann greifen wir ein und beziehen Stellung und vor allem warum? Wie verhalten wir uns gegenüber dem Anderen? Was ist die Zielsetzung, wenn wir uns äußern? Anderen Gleichgesinnten zeigen, dass sie nicht alleine sind? Der direkt angegriffenen Person helfen, sich zu schützen? Mitläufern die Augen zu öffnen? Die schöne Gewissheit zu haben, dass wir selber zu den „Guten“ gehören?
Ziel am Ende des Seminars wird sein, dass die Teilnehmenden
mentale und körperliche Techniken abrufen können, die ihnen helfen – auch in extrem herausfordernden Situationen – einen kühlen Kopf zu bewahren,
Fragetechniken trainiert haben, die es ermöglichen, dass sich ihre Kontrahenten durch ihre Antworten gegebenenfalls selber entlarven,
in der Lage sind , ihre Werte durch gezielt recherchierte Argumente zu vertreten,
wissen, welche Art der Äußerungen strafrechtlich relevant sind und die Konsequenzen daraus ziehen können,
unterscheiden zwischen „lohnenden“ Auseinandersetzungen und „zu viel der Ehre“ für eine provokante Äußerung,
ihren Demokratiebegriff und ihr Toleranzverständnis reflektiert haben.
Weitere Informationen
Ganztagesseminar Beginn: jeweils um 9.00 Uhr, Ende: 17.00 Uhr