Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 37,6 BetrVG
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Digitalisierung bringt es mit sich, dass Interessenvertretungen immer mehr mit IT-Systemen konfrontiert werden, die die zukünftigen Arbeitsbedingungen maßgeblich bestimmen. Zu verstehen, worum es sich handelt, ist die erste Aufgabe. Danach wird es oft richtig schwierig, wenn es darum geht, Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte einzufordern und umzusetzen. Letztendlich bedarf nahezu jedes System der Zustimmung bzw. dem Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Aber wie ist das dauerhaft zu leisten? Durch eine sinnvolle Struktur und klare Aufgabenteilung.
Das Seminar behandelt die Fragen:
Welchen Einfluss haben IT-Systeme auf die Arbeitsbedingungen?
Wie können Informations- und Mitbestimmungsrechte geltend macht werden?
Welche internen und externen Sachverständigen sind sinnvoll?
Wie kann man sicherstellen, dass Systemveränderungen mitbestimmt werden?
Was sind die verbindlichen Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen?
Die Folgen der Einführung von IT-Systemen sind oft langanhaltend und gravierend. Betriebs- und Personalräte, die sich mit der Mitbestimmung auskennen, können ihren Einfluss für gute Arbeitsbedingungen überzeugender geltend machen.