Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebs- und Personalrat
Bessere Kommunikation schafft mehr Beteiligung der Beschäftigten
Ein Seminar aus der Kategorie "Mitbestimmung" bzk-0009-2445
Termin
04.–06.11.2024
Teilnahmegebühr
€ 849,00
Status
offen
Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
Personalratsmitglieder
Betriebsratsmitglieder
Freistellung
§ 37,6 BetrVG § 45,5 SPersVG § 54,1 BPersVG
§ 37,6 BetrVG
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Betriebsräte und Personalräte verhandeln oft hart, um die Interessen der Belegschaft durchzusetzen. Nur selten wird dies von den Beschäftigten bemerkt oder entsprechend honoriert. Nicht ausgeschlossen, dass die fehlende Wertschätzung und Unterstützung daran liegt, dass man vergessen hat, die Beschäftigten zu informieren und Themen anschaulich zu vermitteln. Im Tagesgeschäft hat man es versäumt, durch Gespräche, Aushänge am Schwarzen Brett oder auf anderen Kanälen, Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb zu organisieren.
Dieses Seminar will Betriebs- und Personalräten die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kommunikation aufzeigen und neue Ideen entwickeln. Ein Schwerpunkt dabei ist auch die Vermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
INHALTE DES SEMINARS SIND:
Die Informationspflichten des Betriebsrates/Personalrates gegenüber den Beschäftigten
Das persönliche Gespräch mit Beschäftigten und Vorgesetzten
Die Betriebsversammlung/Personalversammlung als Teil der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit, Rundschreiben, Flugblätter, Betriebszeitungen und Aushänge am Schwarzen Brett rechtssicher und effektiv nutzen
Die aktuelle Rechtslage zur Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail, Intranet) im Rahmen der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates – wo liegen die rechtlichen Grenzen?
Gute Beispiele aus der Praxis – was ist in meinem Betrieb/in meiner Dienststelle umsetzbar?
Weitere Informationen
Ganztagesseminar. Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr.