Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für Frauenbeauftragte, Interessenvertretungen und Führungskräfte
Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik" bzk-0251-254505.–07.11.2025
€ 795,00
offen
§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
§ 45,5 SPersVG
§ 54,1 BPersVG
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein hochaktuelles Thema und stellt u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) dar. Das saarländische LGG verpflichtet Dienststellen dazu, sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und die erforderlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Vorgesetzte sind verpflichtet, bekannt gewordene sexuelle Belästigungen der Leitung zu melden. Wegsehen und Nichthandeln ist eine Pflichtverletzung der Führungskraft und kann geahndet werden.
Die Frauenbeauftragte ist von Anfang an zu beteiligen. Ihr kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu, oft ist sie erste Ansprechpartnerin von Betroffenen. Außerdem ist es eine ihrer Aufgaben, den Arbeitgeber über mögliche Handlungsoptionen, sowie der entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu beraten und mit der Interessenvertretung auf betriebliche Umsetzung zu achten. Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken ist nicht Sache einer einzelnen Person, sondern fordert die Dienststellenleitung genauso wie die beratende Frauenbeauftragte und Vorgesetzte.
Wir statten die Teilnehmenden mit dem Wissen über Gesprächstechniken und Strategien aus, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erkennen, bestenfalls zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.
DIE SEMINARINHALTE IN STICHWORTEN:
Ganztagesseminar.
Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr.