Me too - Professioneller Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für Frauenbeauftragte, Interessenvertretungen und Führungskräfte

Ein Seminar aus der Kategorie "Frauen- und Gleichstellungspolitik"

bzk-0251-2545
Termin

05.–07.11.2025

Teilnahmegebühr

€ 795,00

Status

offen

Veranstalter
Arbeitskammer/BZK
Zielgruppen
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Personalratsmitglieder
Freistellung

§ 15,4 LGG, § 10,5 BGleiG
§ 45,5 SPersVG
§ 54,1 BPersVG

Inhaltsbeschreibung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein hochaktuelles Thema und stellt u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) dar. Das saarländische LGG verpflichtet Dienststellen dazu, sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und die erforderlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Vorgesetzte sind verpflichtet, bekannt gewordene sexuelle Belästigungen der Leitung zu melden. Wegsehen und Nichthandeln ist eine Pflichtverletzung der Führungskraft und kann geahndet werden.

Die Frauenbeauftragte ist von Anfang an zu beteiligen. Ihr kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu, oft ist sie erste Ansprechpartnerin von Betroffenen. Außerdem ist es eine ihrer Aufgaben, den Arbeitgeber über mögliche Handlungsoptionen, sowie der entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu beraten und mit der Interessenvertretung auf betriebliche Umsetzung zu achten. Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken ist nicht Sache einer einzelnen Person, sondern fordert die Dienststellenleitung genauso wie die beratende Frauenbeauftragte und Vorgesetzte.

Wir statten die Teilnehmenden mit dem Wissen über Gesprächstechniken und Strategien aus, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erkennen, bestenfalls zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

DIE SEMINARINHALTE IN STICHWORTEN:

  • Sexuelle Belästigung: Definition, Vorurteile und Fakten, Begriffsklärung
  • Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers – Gelingens- und Verhinderungsbedingungen
  • Effektive Präventionsstrukturen, auch im Kontext des AGG, des LGG und der allgemeinen Rechtsprechung
  • Handlungsoptionen der unterschiedlichen Akteure
  • Umgang mit Betroffenen, Verhalten in Gesprächen mit Betroffenen & Beschuldigten
  • Rollenklärung und Beratungstechniken
  • Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Ansätze für Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen
Weitere Informationen

Ganztagesseminar.

Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr.


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