Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben den Anspruch, dass sie der Arbeitgeber für Schulungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für ihre Arbeit erforderlich sind, freistellt. Der Arbeitgeber hat bei diesen Seminaren auch die Seminarkosten zu übernehmen.
§ 45,5 SPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 54,1 BPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Seminarkosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
§ 19 Abs. 3 MVG
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren.
§ 16 Abs. 1 MAVO
Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist auf Antrag der Mitarbeitervertretung während ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren, wenn diese die für die Arbeit in der Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln, von der (Erz-)Diözese oder dem Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind und dringende dienstliche oder betriebliche Erfordernisse einer Teilnahme nicht entgegenstehen.
Die Transformation der Arbeitswelt, die steigende Prozesskomplexität und eine zunehmend unsicher werdende Zukunft erfordern es, dass der Betrieb, die Dienststelle oder die Einrichtung die Veränderungen sorgfältig mitgestaltet, um den Wandel zu bewältigen. Wichtiges Element hierzu ist eine vorausschauende Qualifizierung der Beschäftigten. Da diese indirekt auch maßgeblichen Einfluss auf die Karriere der Beschäftigten hat, ist es wichtig dafür zu sorgen, dass das fair und transparent erfolgt.
Qualifizierung ist ein wichtiges Element, nicht nur zur Zukunftssicherung, sondern auch zur Gestaltung Guter Arbeit. Persönliche Weiterentwicklung, Wertschätzung durch Förderung sowie kompetentes und somit stressfreieres Arbeiten hängen sehr eng mit Qualifizierung zusammen.
ES GEHT UM DIE FRAGEN:
Welche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte hat die Interessenvertretung?
Welche tarifvertraglichen Regelungen gibt es?
Wie muss eine faire Qualifizierungsplanung aussehen?
Welche Handlungsmöglichkeiten stehen dem Gremium zur Verfügung?
Wie ermittle ich den Qualifizierungsbedarf, gegebenenfalls das Optimierungspotenzial und die Qualifikationsstrukturen vor Ort?
Wer sind Ansprechpartner*innen und welche Netzwerke können angekurbelt werden?
Wie kann eine betriebliche oder behördliche Regelung aussehen?
Interessenvertretungen haben weitreichende gesetzliche Möglichkeiten im Rahmen der Mitbestimmung auf eine Qualifizierungsplanung und Umsetzung zugunsten der Beschäftigten hinzuwirken. Das Seminar zeigt Möglichkeiten, dies effektiv zu nutzen.